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September 2nd, 2010 Diva 2 comments

Die Sache ist die. Ich arbeite in einer kleinen Firma, die ein bisschen Handel mit Südkorea betreibt. Südkorea ist die zehntgrösste Industrienation der Welt. Das haben auch alle mitgekriegt. Oh nein, nicht alle, fast alle. In der Schweiz wird die Koreanische Währung nicht gehandelt, weshalb es ziemlich schwierig ist, einen Betrag in Koreanischen Won nach Korea zu überweisen. Es könnte also eine Lösung sein, in Korea ein Bankkonto zu eröffnen um dieses vorgängig ein bisschen zu füllen und die ungeraden Beträge in Koreanischen Won von da aus zu überweisen. Aber wahrscheinlich kann man nicht einfach in Seoul in eine Sparkasse gehen und mal husch ein Konto aufmachen. Deshalb habe ich also abgeklärt, wie so etwas anzugehen ist und es ist erstaunlich einfach.

Man nehme einen Originalauszug aus dem Handelsregister. Dieser lasse man mit einer Apostille versehen. Diese Apostille wird vom Pass- und Patentamt auf der Rückseite des Auszuges gemacht um zu bestätigen, dass das Handelsregisteramt befugt ist, den besagten Auszug auszustellen. Aaaaaha.

Man reiche den HR-Auszug mit Apostille auf der Rückseite der Botschaft der Republik Korea im Original ein, zwecks Legalisation. Oder Legitimation? Egal. Also die Embassy of the Republic of Korea legalisiert das Dokument innerhalb eines Arbeitstages ebenfalls auf der Rückseite.

Ob das Bankkonto damit tatsächlich eröffnet werden kann, werden wir irgendwann sehen. Hier aber noch als Auflistung die Kosten der Dienstleistungen.

Auszug aus dem Handelsregisteramt, CHF 30.00

Apostille des Pass- und Patentamtes, CHF 45.00

Legalisierung der Koreanischen Botschaft, CHF 4.80

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